Die Bezeichnung Eingetragener Kaufmann oder Eingetragene Kauffrau gibt in Deutschland an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche Person, als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Üblich sind die Abkürzungen e.K. bzw. e.Kfr. oder auch e.Kfm. Der Kaufmann wird im Handelsregister (in Deutschland in Abteilung A)... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragener_Kaufmann